Freitag, 2. August 2024

Kissigs Aktien Report: Enteignung durch StaRUG-Verfahren - (nur) so können Aktionäre sich schützen

Im Rahmen meiner Kooperation mit dem 'Aktien Report' von Armin Brack nehme ich mir in unregelmäßigen Abständen interessante Unternehmen und Themen vor. Die Ausgaben des 'Aktien Reports' und/oder 'Geld Anlage Reports' erreichen ihre Leser samstags kostenlos und 'druckfrisch' per Email und man kann sich ▶ hier beim 'Geld Anlage Report' anmelden. Bonbon für die Leser meines Blogs: einige Tage später darf ich die Artikel dann auch hier veröffentlichen.

Aktien Report Nr. 174 vom 26.07.2024

Enteignung durch StaRUG-Verfahren: So können Aktionäre sich schützen

Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Bei Gesetzen trifft das häufiger zu, weil wenig kompetente Politikermeinungen auf knallharte Realität prallen und das Ergebnis oft ernüchternd bis erschütternd ist. Dann wird gerne nachgebessert, wodurch die Sache oft noch schlimmer gemacht wird. Die Erkenntnis ist leider viel zu oft, dass man es lieber ganz hätte bleiben lassen sollen. Beim StaRUG ist es nicht anders.

Das 'Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz', wie das StaRUG in seiner ganzen Pracht heißt, trägt seine Zielsetzung im Namen: Unternehmen sollen vor dem Aus bewahrt und die Arbeitsplätze erhalten werden. Das Ganze ohne Staatshilfen und unter Beteiligung der Eigentümer. Soweit wo gut. Doch in der Praxis laufen StaRUG-Verfahren nicht aus eine Beteiligung der Eigentümer hinaus, also bei Aktiengesellschaften der Aktionäre, sondern auf deren zielgerichtete Enteignung. Den Eigentümern ihr Eigentum entschädigungslos wegzunehmen ist damit nicht ein ab und zu auftretender und nicht zu verhindernder Kollateralschaden, sondern meistens der eigentlich Zweck der Operation!

Das verstößt nicht nur gegen den Eigentumsschutz des Grundgesetzes in Art. 14, sondern auch gegen moralische und ethische Grundsätze. Zugegeben, nicht gerade die Domänen der Politik. Und daher wurde dies bei den Verantwortlichen vermutlich schlicht übersehen. Aber das kann weder als Ausrede herhalten noch als Rechtfertigung dafür, dass an dem ersichtlichen Missbrauch festgehalten wird. Zumal durch das StaRUG ganze Existenzen vernichtet werden!

Das StaRUG-Verfahren

Schauen wir uns mal an, wie es zu einem StaRUG-Verfahren kommt, wer die Fäden zieht, und was es so anrichtet. Und bei wem.

Das StaRUG wurde als vorgelagerte Ergänzung zum Insolvenzrecht geschaffen. Es soll quasi als 'Krisenfrüherkennung' dienen und Maßnahmen auslösen, bevor es zu einer Insolvenz kommt. Die StaRUG-Regelungen knüpfen deshalb an die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz an.

Im Klartext heißt dies, dass das Management, wenn es eine Gefährdung des Unternehmens erkennt, präventiv Maßnahmen ergreifen kann bzw. muss. Den Kern der im StaRUG vorgesehenen Maßnahmen bildet der Restrukturierungsplan. Dieser bietet nahezu dieselben Möglichkeiten wie ein Insolvenzplan – nur dass der Restrukturierungsplan bereits im Stadium drohender Zahlungsunfähigkeit initiiert werden kann, also der Insolvenz vorgelagert ist. Ziel des Restrukturierungsplans muss sein, das gibt die EU-Restrukturierungsrichtlinie vor, die Beseitigung der Insolvenz bzw. der drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie die Gewährleistung der Bestandsfähigkeit des Unternehmens. Daher muss im Restrukturierungsplan gerade die Insolvenzvermeidung und die Bestandsfähigkeit konkret dargestellt werden.

Zur Annahme des Restrukturierungsplans ist es erforderlich, dass in jeder Gruppe der betroffenen Parteien, also Gläubiger und Eigentümer/Gesellschafter eine Zustimmung von 75 % der nach Forderungen bzw. Anteilen bemessenen Stimmrechte erreicht wird. Wird der Restrukturierungsplan vom Gericht bestätigt, so tritt eine Bindung aller betroffenen Parteien ein, also auch der ablehnenden Gläubiger, allerdings nicht zu diesem Zeitpunkt noch unbekannter Gläubiger.

Soweit zum 'gut gemeint', denn würde es in der Praxis so ablaufen, würden Unternehmen, die absehbar auf eine Insolvenz zusteuern, und dazu reicht ein Augenblick der Illiquidität (Nicht-Zahlungsfähigkeit) bereits aus, frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten und so Schaden vom Unternehmen abgewendet werden können.

Doch 'gut gemacht' ist hier leider nichts. Denn in der Praxis findet keine angemessene Beteiligung der Eigentümer statt. Erklärt ein Unternehmen, dass es 'irgendwie irgendwann' auf eine Insolvenz zusteuert und einen Restrukturierungsplan nach StaRUG anstrebt, hat sein Aktienkurs und damit der Unternehmenswert zumeist schon längere Zeit Fallsucht. Der Anteil des Eigenkapitalgeber ist also massiv geschrumpft, während das Fremdkapital unverändert blieb und damit relativ gesehen stark angestiegen ist. Gläubiger haben also de facto die Entscheidungsgewalt über das StaRUG-Verfahren, während die Eigentümer/Aktionäre nicht mehr viel zu sagen haben. Und das hat enorme Konsequenzen!

Während der Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan und auch während der Rechtshängigkeit der Restrukturierungssache bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Unternehmens wie bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung uneingeschränkt.

Als Aufsichtsperson sieht das StaRUG die gerichtliche Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten vor, wobei eine solche Bestellung anders als bei der Eigenverwaltung nicht in allen Fällen erfolgen muss. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften greifen die Vorgaben zumeist nicht, so dass es keine Pflicht zur Installierung eines Restrukturierungsbeauftragten gibt. Herr des StaRUG-Verfahrens bleibt dann das Management des Unternehmens. Es kann sich hier quasi frei entscheiden. Und, wen wundert’s, das Management hält sich zumeist selbst für höchstqualifiziert und überlässt die Zügel nicht jemand anderem.

Die Gemengelage ist dann wie folgt: das Management legt einen Sanierungsplan vor, kann den aber nicht beschließen. Beschließen kann den nur die 'Gruppe der Eigentümer und Gläubiger', wo allerdings die Gläubiger das Sagen haben. Und hier finden sich oft auch 'Profis' ein, also Hedge Fonds oder Finanzinvestoren, die auf den Ankauf von notleidenden Forderungen spezialisiert sind und diese deutlich unter Nominalwert aufkaufen.

Der Restrukturierungsplan wird also de facto von vorherein (allein) auf die Interessen der externen Gläubiger zugeschnitten, also die Banken, Kreditgeber, Anleihe- und Schuldscheingeber. Und nicht auf die der Eigentümer, also der Aktionäre.

Im Ergebnis läuft es also zumeist auf einen Kapitalschnitt hinaus, nach dem die bisherigen Aktien ihren Wert verlieren. Anschließend werden ggf. Fremdkapitalschulden in Eigenkapital umgewandelt, also Anleihe- oder Kreditschulden in neues Aktienkapital, oder es wird von neuen externen Geldgebern eine Kapitalerhöhung durchgeführt. So oder so bekommen die Altaktionäre keine jungen Aktien und sind daher nicht Teil der neuen Eigentümerstruktur. Sie verlieren ihr gesamtes Aktienkapital und erleiden einen Totalverlust!

Und diese unhaltbaren Verfahren mehren sich in letzter Zeit.

VARTA

Aktuell läuft diese kalte Enteignung gerade bei VARTA. Das Unternehmen hat seit Jahren Probleme, eine Insolvenz stand bisher aber nicht im Raum. Lägen die Voraussetzungen für eine Insolvenz vor, wäre ein StaRUG-Verfahren gar nicht möglich. Nun aber hat sich das Management einfach für das StaRUG-Verfahren entschieden und über Nacht eine diesbezügliche Adhoc-Meldung rausgehauen. Die Aktionäre wurden also eiskalt erwischt und der Kurs brach ins Bodenlose ein. Zu Recht. Denn die Aktionäre sollen alles verlieren, während neue Kapitalgeber bereitstehen sollen, um VARTA finanziell aufzurüsten. Porsche, als VARTA-Partner, soll hier bereit stehen, um an der Seite des Firmenlenkers und Großaktionärs Trojner VARTA zu übernehmen. Trojners Mehrfachrolle als Altaktionär, Vorstand und Neuaktionär kann man gar nicht genug kritisieren!

Fazit: Niemand sollte auch nur einen Cent in Varta-Aktien stecken! Die Aktie ist zum reinen Zockerpapier verkommen und die starken Kursschwankungen werden vor allem von Betrügern genutzt, um zu gierigen unbedarften Anlegern ihr Geld aus der Tasche zu ziehen. Wer jetzt noch Varta-Aktien kauft, hat sich seine Verluste redlich verdient!

LEONI

Der Fall Leoni ist schon unrühmliche Börsengeschichte und die Blaupause für die missbräuchliche Anwendung des StaRUG-Verfahrens. Mit Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro Mitte 2023 waren alle vorherigen Aktionäre infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen Leoni-Aktien ('Altaktien') aus der Gesellschaft ausgeschieden. Sie erlitten einen Totalverlust und die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG haben die Altaktien aus den Depots entschädigungslos ausgebucht.

Entsprechend des Restrukturierungsplans erfolgt die Zeichnung der im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals neu ausgegebenen Aktien allein durch die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers Stefan Pierer als neuem strategischem Investor. Leoni gehört nun also Pierer als Alleineigentümer. Er hat sich das Unternehmen auf Kosten der Altaktionäre unter den Nagel gerissen und wird hier irgendwann den großen Reibach machen. Entweder bei einem erneuten Börsengang nach der Sanierung oder aber einem Verkauf an einen Finanzinvestor oder einen Wettbewerber.

Endor

Ein ähnliches Schicksal droht bei der Endor AG. Hier geht es sogar noch schmieriger zu. Denn Großaktionär und langjähriger Unternehmenslenker ist Thomas Jackermeier. Er steht hinter dem Aufstieg des Unternehmens, allerdings hat er auch die Fehlentscheidung der letzten Jahre zu verantworten, die zur Unternehmenskrise führten.

Weil Endor seine Anleihen nicht mehr bedienen konnte, machten die Gläubiger Druck. Sie forderten als Gegenleistung dafür, Endor nicht in die Insolvenz zu schicken, dass Jackermeier seinen Posten als Vorstandschef räumen müsse. Und der Aufsichtsrat setzte Jackermeier mit Wirkung vom 31. März 2024 vor die Tür. Wie Endor mitteilte, wären damit die wesentlichen Teile des Stillhalteabkommens mit den Gläubigern erfüllt.

Der neu berufene Vorstand machte sich dann umgehend daran, ein StaRUG-Verfahren einzuleiten und damit Jackermeier und alle übrigen Aktionäre zu enteignen. Das Unternehmen sollte an den US-Wettbewerber Corsair beinaheverschenkt werden, während die Gläubiger ihren Schnitt machten.

Doch die Aktionäre, unterstützt von den Aktionärsvereinigungen SdK und DSW, wollen sich das nicht gefallen lassen. Zumal Jackermeier externe Investoren aufbietet, die zu einer Fremdkapitalunterstützung bereit sind. Das neue Endor-Management ignoriert dies in voller Absicht – und wurde nun von einem Gericht gestoppt. Weil Endor seinen Geschäftsbericht nicht pünktlich veröffentlichen kann, gab das Gericht dem Antrag von Jackermeier und weiteren Altaktionären statt, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Und als ordentliche Tagesordnungspunkte finden sich für den 3. September dort:

TOP 1: Bericht des Vorstands über die aktuelle wirtschaftliche Lage der ENDOR AG sowie den Stand von Angeboten, Gesprächen, Verhandlungen und Vereinbarungen, betreffend die Restrukturierung / Beseitigung der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit der ENDOR AG

TOP 2: Entzug des Vertrauens gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff, Matthias Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic durch die Hauptversammlung

TOP 3: Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 AktG

TOP 4: Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang der Restrukturierung der ENDOR AG

Der 'Clou' an der Sache ist, dass diese außerordentliche Hauptversammlung noch mit den gültigen Stimmrechten abgehalten werden muss. Also bringt allein Thomas Jackermeier mehr als 40 % auf die Waage. Die Endor-Website gibt mit Stand von 2021 an, Jackermeier und Familie hielten sogar annähernd 50 % der Stimmrechte.

So oder so gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Anträge zu den Tagesordnungspunkten der außerordentlichen Hauptversammlung im Sinne Jackermeiers und der übrigen Altaktionäre abgestimmt werden. Und sollte ein neuer Aufsichtsrat bestellt werden, dürfte dieser umgehend den Vorstand abberufen und damit das laufende StaRUG-Verfahren beerdigen.

Damit ist dann natürlich nicht die drohende Insolvenz von Endor abgewendet, das muss jedem klar sein! Denn die Gläubiger haben bisher nur stillgehalten und könnten auf sofortige Zinszahlung und ggf. Rückzahlung ihrer Kredite/Anleihen drängen, je nach den vereinbarten Bedingungen. Jackermeier müsste also, ob er nun wieder zum Vorstandchef berufen wird oder nicht, kurzfristig das frische Fremdkapital 'flüssig' machen oder aber eine Insolvenz in Eigenregie anstreben.

Für die Altaktionäre, also auch ihn selbst, wäre dies aber allemal der bessere Weg, als der Totalverlust über das StaRUG-Verfahren.

Fazit: Endor-Aktien sind ebenfalls ein reiner Zock! Solange die Zukunft nicht geklärt und gesichert ist, sollte man hier keinesfalls Geld investieren. Sollte sich der Nebel nach der außerordentlichen Hauptversammlung Anfang September lichten und eine Rettung des Unternehmens abzeichnen, bleibt noch genügend Zeit, um auf eine Genesung zu setzen und über die nächsten Jahre am Erfolg des Fanatec-Produzenten teilzuhaben. Wer früher einsteigt, tut dies auf eigenes und volles Risiko.

Ergänzung: Bei Endor gibt es eine neue Wendung, denn das Management hat nun einen Insolvenzantrag gestellt. Als Begründung wird angegeben, da das StaRUG-Verfahren durch die Intervention mit anstehender außerordentlicher HV verhindert werde, hätte der eigentlich geplante zukünftige Eigentümer (CORSAIR) im Rahmen des StaRUG-Verfahrens seine Zwischenfinanzierung zurückgezogen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Denn die Insolvenz verhindert nun die ao HV und damit die mögliche Abwahl des Vorstands - die haben also erstmal ihren Arsch gerettet. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens könnten die Assets der Firma bzw. auch diese als Ganzes verkauft werden - auch an den bereits interessierten Käufer.  Und da Management und Kaufinteressent in engem Austausch stehen, ist es mehr als gut denkbar, dass man sich bzgl. des Vorgehens abgesprochen hat. Es wäre ein weiterer Versuch, auf Kosten der Altaktionäre die Quasienteignung weiter voranzutreiben.

Mein Fazit

Das StaRUG bietet hartgesottenen Plünderern die Möglichkeit, sich auf Kosten der Altaktionäre zu bereichern. Dass der Gesetzgeber hier nachbessert, ist momentan leider nicht absehbar. Kein Wunder: Bundeskanzler Scholz weiß über Aktien nur so viel, als dass niemals welche besessen hat. Er setzt nach eigener Auskunft alleine aufs Sparbuch. Woher soll also Regelungsbedarf kommen, zumal Aktionäre in der Ampelkoalition - und auch darüber hinaus - keine Lobby haben in Deutschland. Jedenfalls keine, die ihre Interessen durchsetzen könnte.
"Mit schlechten Leuten macht man keine guten Geschäfte."
(Warren Buffett)
Aktionäre sind dem StaRUG also schutzlos ausgeliefert. Also ist die einzige Möglichkeit, sich davor zu schützen, niemals an einem Unternehmen Aktien zu halten, das von einem StaRUG-Verfahren bedroht sein könnte. Zwar herrscht hier scheinbar eine Art Willkür, ob und wann das Management ein solches Verfahren einleitet, aber dennoch keine völlig rechtsfreier Raum. Und genau hier kann - und muss - man als Aktionär ansetzen. Denn das StaRUG kommt nur dann in Betracht, wenn das Unternehmen schlecht läuft, wenn eine Insolvenz zumindest am Horizont droht und kein operativer Turnaround absehbar ist.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sehen sich Aktionäre 'nur' mit einer schlechten Geschäftsentwicklung und entsprechend schlechten Kursentwicklungen konfrontiert. Im Vergleich zum Totalverlust ist das ermutigend.

In der Konsequenz muss man feststellen, dass Turnaround-Spekulationen bei deutschen Unternehmen keine aussichtsreiche Sache mehr sind. Zumindest solange, wie der Abschwung dort noch anhält. Da sollte man seine Aktien lieber vorher abstoßen und frühestens dann wieder einsteigen, wenn das Unternehmen in seinen Geschäftszahlen belegt, dass es wieder aufwärts geht, dass Bilanz und Cashflow nachhaltig ins Positive gedreht haben. Natürlich ist der Aktienkurs dann meistens schon deutlich angesprungen, aber das Risiko eines Totalverlusts ist ebenfalls weitgehend ausgepreist. Und das sollte bei jeder Geldanlage immer das oberste Ziel sein, erinnert uns Benjamin Graham: Risikovermeidung geht vor Renditemaximierung und Kapitalerhalt vor Kapitalmehrung.

Darauf zu vertrauen, dass der Gesetzgeber oder die Gerichte unsere Interessen als Aktionäre schützen und unser Eigentum, ist jedenfalls keine gute Strategie (mehr). Falls sie es jemals war…

Möge die Rendite mit euch sein!
Euer Börsenbarde
Michael C. Kissig

Disclaimer: Habe keinen der Werte auf meiner Beobachtungsliste und/oder im Depot/Wiki.

5 Kommentare:

  1. Hallo lieber Michael,

    wenn du von Starug schreibst, kommt mir noch ein Krepierer in den Sinn Dic Asset oder Branicks.
    Der hoch gelobte Pro. Schmidt hat einen Teil einen Monat vor der HV zu 2,10 EUR 210.000,00 EUR; Datum des Geschäfts 2024-07-25 verkauft.

    Die Ruhrkohle AG RAG hat in den letzten zwei Jahren auch reduziert. Ich gehe davon aus, dass du das nicht mehr verfolgst, aber einige Leser sind dort leider noch an Bord. Kann man sagen, dass die Ratten das sinkende Boot verlassen und die Kleinaktionäre enteignen oder besteht noch ein Funken Hoffnung. Klingt übel, aber ich halte die Rahmenbedingungen in Deutschland oder Europa für desaströs und nicht mehr investierbar. Vergleichbar mit Russland oder China. Und das will was heißen. Sind hier noch Leute mit betroffen und was macht ihr, wie ist die Meinung?

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    1. Ich kann leider nicht valide einschätzen, ob bei Branicks die Gefahr eines StaRUG-Verfahrens besteht. Das ganze Beteiligungsgeflecht von Dr. Schmidt in und um DIC Gruppe/ Branicks/ VIB Vermögen / TTL Beteiligung herum erweist sich unter diesem Aspekt als völlig undurchsichtig. Es sind so viele Dominosteine, die miteinander verflochten sind, dass nicht absehbar ist, ob (a.) noch irgendwo Geld geschaffen werden kann, um Branicks zu stützen und/oder (b.) eine Ansteckungsgefahr für Branicks besteht, wenn einer dieser Dominosteine umfällt. Es ist ja davon auszugehen, dass die ganzen Formen allesamt bis zum Anschlag kreditgehebelt sind und überall das gleiche Schicksal droht: Auslaufen der Zinsbindung und drohende Anschlussfinanzierung mit erheblich höheren Zinslasten. Und auch daraus resultierend Abwertungsbedarf in den Bilanzen und daraus resultierend ggf. Eigenkapitalnot.

      Branicks hat sich zuletzt immer wieder zulasten der VIB Geld beschafft. Das ist aber keine unendliche Möglichkeit und hilft allenfalls, die Nase knapp über Wasser zu halten. Momentan versucht Branicks, die restliche Brückenfinanzierung abzuzahlen oder umzuschulden, aber spätestens 2026 wir die Sache wirklich brenzlig, wenn die große Anleihe zurückgezahlt werden muss. Das wird ohne frisches (Fremd-) Kapital nicht gehen und sollten die Zinsen nicht deutlich niedriger und Branicks Bonität signifikant höher liegen, hat das Genickbruchpotenzial. Wenn sie es denn überhaupt bis dahin schaffen.

      Hier kann man nur an das Interview des VONOVIA-CEO erinnern, der erst vor wenigen Wochen gewarnt hat, dass die Pleitewelle erst noch richtig über den deutschen Immobiliensektor hinwegfegen wird.

      Wie gesagt, ich kann die Lage bei Branicks & Co. nicht valide einschätzen. Aber seit zwei Jahren gibt es ständig neue red Flags und es werden immer mehr und sie werden immer verzweifelter geschwenkt. Ich hoffe echt, dass Schmidt und Wärntges den Kopf aus der Schlinge ziehen können, vor allem für die Kleinaktionäre, aber das ist nur Prinzip Hoffnung und keinesfalls als gesichert anzusehen.

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    2. Vielen Dank Michael, da hast du dir bei deinem Kommentar viel Mühe gegeben.
      Bei -80% verkaufen bringt auch nicht mehr ein als ein paar Krümel. Die AG kann sich dank der Politik in die virtuelle HV und ins Starug oder Kapitalerhöhungen flüchten.
      Unbegreiflich, wie DIC zum Bewertungshochpunkt ein viel zu hohes Gebot für VIB abgibt und man einfach davon ausgeht, dass alles immer nur nach oben geht. Das Risiko kauft man sich ja mit ein. Ich habe früher den Eindruck gehabt, dass DIC noch recht konservativ ist und keine unnötigen Risiken eingeht. Aber da gehts wie mit Bayer, wenn man die (Rechts-)risiken einfach ignoriert und die öffentliche Meinung ebenfalls. Schlechtes Management vernichtet auch die besten Unternehmen. Das ist bei Varta so, das ist bei Baywa so...
      Wie viel hat denn Vonovia in das Adler Abenteuer gesteckt und verloren? 1,1 MRD? Mit einer guten Due Diligence, einem guten Team und dem Vorsichtsprinzip wäre das nicht passiert.
      Nach meiner Nachricht vorhin kam aktuell die Meldung über die Anteilsreduzierung im Beteiligungsgeflecht von Dr. Schmidt (29,95% auf 28,23% - der Sinn erschliesst sich mir nicht) und eine seiner Tochtergesellschaften meldet nachträglich(!), dass der Vorstand geht (???)
      "02.08.2024, Thomas Grimm, seit Januar 2018 Mitglied des Vorstands der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz AG („TTL“, „TTL AG“) (ISIN DE0007501009), hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er sein Vorstandsmandat zum Ablauf des 31. Juli 2024 aus persönlichen Gründen niederlegt."
      Das spricht wohl für sich...

      Gibts noch weitere Investierte?

      Schönes Wochenende!

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    3. Die VIB Vermögen hatte ja sehr konservativ bewertet und DIC sah damals die Chance, die VIB zu übernehmen und durch Anpassen der Bewertungen an das Marktniveau versteckte Werte zu heben und so Gewinne bei der VIB zu erzeugen, die dann auch der DIC zugute kommen sollten. Der Plan ging nicht auf. Weil die VIB-Übernahme viel zu teuer wurde und der Immobilienboom dramatisch verendete. Im Grunde hat DIC/Branicks dasselbe Szenario gespielt wie schon vor der Globalen Finanzkrise 2008/09. Auch damals hatte man sich mit maximalem Leverage an Immobilienprojekten verhoben und nur mit Hängen und Würgen den Kopf aus der Schlinge gezogen. Mein Investmentcase basierte nicht unerheblich darauf, dass Dr. Schmidt seine Lehren hieraus gezogen hat und künftig vorsichtiger agieren würde. Aber das erwies sich leider als Irrtum, die Gier hat sich erneut durchgesetzt, deshalb bin ich aus der DIC Asset ausgestiegen.

      Die Stimmrechtmitteilung und die "Flucht" des TTL-Vorstands haben bei mir auch sofort den Gedanken ausgelöst, dass Dr. Schmidt, der ja die TTL mit seinem Aktienpaket kontrolliert, sich aus der TTL Geld besorgen wollte, um seine Finanzprobleme an anderer Stelle zu lösen - und dass der TTL-Vorstand dies als Konflikt mit den übrigen TTL-Aktionären sah. Meine Vermutung war daher, dass der TTL-Vorstand hier die Konsequenzen gezogen und schnellstens das Feld geräumt hat, bevor er ggf. in eine persönliche Haftungssituation ggü. den übrigen Aktionären gerät. Aber, wie gesagt, das ist nur (m)eine Vermutung. Ob es sich wirklich so verhält, weiß ich nicht. Aber nach den Vorgängen um die VIB Vermögen und den Umgang von Branicks mit den VIB-Aktionären halte ich auch bei der TTL nichts für ausgeschlossen. Die Causa Benko/Sigma drängt sich als Vorlage ja geradezu auf, wenn das auch deutlich größere Dimensionen waren/sind.

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  2. Hallo Michael, ich hatte mich gefreut auf einen kompetent-knappen Überblick zum StaRUG - eigentlich eine Spezialität von dir.

    Aber ganz ehrlich, wenn ich dann etwas lese wie "(...) moralische und ethische Grundsätze. Zugegeben, nicht gerade die Domänen der Politik." dann breche ich ab.

    Das ist dumpfe Polemik, die genau so wenig nützt wie pauschale Schelten "unfähiger Manager" o.ä.

    Das kannst du wirklich besser.

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