Die DFAG hatte aufgrund eines verlorenen Prozesses eine Wertberichtigung auf ihr Restrukturierungsportfolio in Höhe von €4,9 Mio. vornehmen müssen. Dieses dient dazu, die Forderungen der Altgläubiger zu befriedigen und belastet die Bilanz seit dem Neustart nicht mehr. Eigentlich. Denn sollte es der Gesellschaft nicht gelingen, mindestens €24 Mio. aus der Verwertung des gesamten Restrukturierungsportfolios zu erzielen, kann es abhängig vom tatsächlich erzielten Erlös aus der Verwertung des Restrukturierungsportfolios zu einer Zahlung von bis zu €0,8 Mio. an die Insolvenzgläubiger kommen. Es wurde nochmals betont, dass für die DFAG und ihre heutigen Aktionäre das Risiko bei diesen €0,8 Mio. gedeckelt ist. Man sollte diese Summe also innerlich abschreiben und falls sie nicht zum Tragen kommt, als außerordentlichen Ertrag willkommen heißen. Ich betone das so, weil nicht auszuschließen ist, dass weitere Abschreibungen auf dieses Portfolio nötig sein werden, auch wenn das heute noch nicht absehbar ist.
Die wichtigere Information ist, dass der erkrankte und beurlaubte Großaktionär und Vorstandsvorsitzende Dr. Shahab Manzouri voraussichtlich im Mai seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann. Er hält 79,14% der DFAG-Aktien.
Die Gesellschaft hat wie angekündigt bei der Deutschen Börse einen Antrag auf Down-Listing eingereicht und wird künftig anstatt im Prime Standard nur noch im General Standard gelistet werden. Ein Delisting sei aber nicht geplant. Auch wolle man weiterhin die Aktionäre umfangreich informieren; der Schritt erfolge ausschließlich aus Kosten- und Aufwandsgründen.
Deutsche Forfait AG (Quelle: finanzen.net) |
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg in dieser Region ist allerdings ein wasserdichtes Compliance-System - zur Misere der DFAG hatte ja geführt, dass man auf die Sanktionsliste des US-Außenhandelsministeriums geraten war. Man orientiere sich hier an den höchsten internationalen Standards und habe zusammen mit internationalen Partnern ein entsprechendes Verfahren entwickelt. Dabei wurden vor allem auch die USA mit einbezogen.
Sehr viel verspricht sich der Vorstand von der Partnerschaft mit der Saman Bank, einer der größten iranischen Privatbanken, mit der man im November 2016 eine Absichtserklärung für eine Kooperation im Bereich Außenhandelsfinanzierung unterzeichnet hatte.
Klare Aussage des Vorstands ist, dass man sich sofort aus dem Iran verabschieden würde, sollte es erneut zu internationalen Sanktionen gegen den Iran kommen. Dann würde man sich auf andere Emerging Markets-Regionen fokussieren.
Für die nächsten Monate gehe es für die DFAG neben der Perfektionierung de Compliance-Systems vor allem um Geschäftsvolumen, das deutlich hochgefahren werden solle. So erwarte man deutliches Umsatzwachstum und eine Rückkehr in die Profitabilität. Neben der Forfaitierung werden auch Risikoübernahmen durch Ankaufzusagen und Inkasso-Dienstleistungen angeboten. Insbesondere sei auch die Auflage von Trade Finance Fonds geplant, in denen angekaufte Forderungen gebündelt und institutionellen Anlegern angeboten werden sollen.
Meine Einschätzung
Die Deutsche Forfait ist eine heiße Turnaround-Spekulation und es ist nicht sicher, ob der Neustart am Ende auch erfolgreich gelingt. Die Grundlagen wurden geschaffen und das Unternehmen kommt auch mit Rückschlägen klar. Das lässt weiter hoffen, insbesondere wenn der Großaktionär und Vorstandsvorsitzende als treibende Kraft hinter dem Neuanfang demnächst genesen und wieder mit an Bord ist. Die DFAG ist einer meiner Jahresfavoriten und bisher sehe ich keinen Grund, von meiner Einschätzung abzuweichen.
Die Deutsche Forfait befindet sich auf meiner Empfehlungsliste und in meinem Depot.
hallo michael kissig,
AntwortenLöschenwobei us- präsident trump schon angekündigt hat, den iran (eventuell) wieder auf die sanktionsliste zu setzen, wegen deren tests von ballistischen raketen. quelle habe ich gerade keine, war aber eine meldung von spiegel online.
deshalb ist dfag ein recht heisses eisen....
mit freundlichen grüssen
andreas hoffmann
Unterschied zu früher ist, dass es keine UN-Sanktionen gegen den Iran mehr gibt. Das ist rechtlich natürlich eine völlig andere Grundlage. Dennoch macht Trump keinen Hehl daraus, dass er den Iran am liebsten in die Steinzeit zurückbomben würde. Da ist aber US-Recht davor, der US-Senat und internationales Recht. Twitter-Tweets alleine reichen nicht aus. Aber richtig ist auch, dass Trump ein Unsicherheitsfaktor ist/bleibt! Gerade deshalb legt die DFAG ja so viel Wert auf ein absolut einwandfreies Compliance-System und hat dieses von internationalen Rechtsexperten in Zusammenarbeit mit den US-Behörden aufgelegt.
Löschendas ist alles richtig, was sie sagen. danke für den hinweis auf das "einwandfreie compliance- system"
AntwortenLöschenmit freundlichen grüssen
Sicher hat auch der Iran ein großes Interesse daran, daß die Geschäfte bei der DFAG wieder anlaufen und wird die DFAG als notwendigen Partner bei Bedarf unterstützen.
AntwortenLöschenist die rückzahlungsquote der anleihe abhängig von den erlösen aus dem restrukturierungsportfolio bzw. nach welchen kriterien richtet sich diese? vielen dank voab.
AntwortenLöschenDa die Anleihe aus der Zeit vor der Insolvenz stammt, ist sie Teil des Insolvenzverfahrens gewesen. Und somit kann sie eigentlich nur aus dem Restrukturierungsportfolio bedient werden. Alle übrigen Gläubigerforderungen sind ja mit der Insolvenz untergegangen.
LöschenKonkreter kann ich die Frage nicht beantworten, da fehlen mir die Detailkenntnisse. Diese müsste man ggf. aus der Zeit der Insolvenz ergoogeln und dem vom Gericht genehmigten Insolvenzplan.