Montag, 26. November 2018

Was ist... eine Goldene Aktie?

"Eine Aktie, eine Stimme", so lautet der Grundsatz. Doch wie immer gibt es auch Ausnahmen von der Regel, die hier zumeist unter dem Stichwort "Goldene Aktie" zusammengefasst werden. Hierbei werden den Inhabern dieser Aktien mehr oder stärkere Rechte eingeräumt als den übrigen Aktionären, vor allem bzgl. der Ausübung von Stimmrechten. Weitere wichtige Beispiele für „goldene“ Sonderbefugnisse sind Zustimmungs-, Widerspruchs- und Vetorechte bei unternehmerischen Grundsatzentscheidungen (z.B. Satzungsänderungen), sowie beim Eintritt neuer Aktionäre.

Derartige "Goldene Aktien" stammen vorwiegend aus der Phase, als in der Europäischen Gemeinschaft viele Staatsunternehmen privatisiert wurden und sich die Staaten trotz gesunkenen Anteilsbesitzes dennoch größere Mitspracherechte und Einflussmöglichkeiten bewahren wollten. In Deutschland sind derartige Sonderrechte nicht (mehr) gebräuchlich; eine Ausnahme stellt das sog. VW-Gesetz dar, das allerdings immer wieder zu Verstimmungen zwischen Deutschland (bzw. dem Bundesland Niedersachsen) und der EU führt...


Die in Deutschland gebräuchlichen Mehrfach- und Höchststimmrechte sind seit 1998 bei börsennotierten Gesellschaften unzulässig. Und nicht nur hierzulande stehen goldene Aktien zunehmend in der Kritik und es dürfte nur eine Frage der zeit sein, bis Gerichte sie endgültig für unzulässig erklären. Und schaut man sich die "Erfolge" der von politisch dominierten Unternehmen und ihren Aufsichtsräten an, sollte man darüber auch nicht traurig sein. VW und sein(e) Skandal(e) ist nur ein Beispiel, die Skandal geschüttelten Landesbanken (WestLB, HSH Nordbank, BayernLB, SachsenLB uswusf.) haben sich längst zum Fass ohne sichtbaren Boden entwickelt.

Vorzugsaktien sind keine "goldenen Aktien"

Nicht zu den "Goldenen Aktien" zählen übrigens die Vorzugsaktien. Bei diesen verzichtet der Aktionär auf sein Stimmrecht und erhält hierfür im Gegenzug einen Bonus, zumeist in Form einer höheren und bevorzugten Dividende ggü. dem stimmberechtigten Stammaktien, die zudem auch bevorzugt ausgezahlt wird.

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