Derartige "Goldene Aktien" stammen vorwiegend aus der Phase, als in der Europäischen Gemeinschaft viele Staatsunternehmen privatisiert wurden und sich die Staaten trotz gesunkenen Anteilsbesitzes dennoch größere Mitspracherechte und Einflussmöglichkeiten bewahren wollten. In Deutschland sind derartige Sonderrechte nicht (mehr) gebräuchlich; eine Ausnahme stellt das sog. VW-Gesetz dar, das allerdings immer wieder zu Verstimmungen zwischen Deutschland (bzw. dem Bundesland Niedersachsen) und der EU führt...
Die in Deutschland gebräuchlichen Mehrfach- und Höchststimmrechte sind seit 1998 bei börsennotierten Gesellschaften unzulässig. Und nicht nur hierzulande stehen goldene Aktien zunehmend in der Kritik und es dürfte nur eine Frage der zeit sein, bis Gerichte sie endgültig für unzulässig erklären. Und schaut man sich die "Erfolge" der von politisch dominierten Unternehmen und ihren Aufsichtsräten an, sollte man darüber auch nicht traurig sein. VW und sein(e) Skandal(e) ist nur ein Beispiel, die Skandal geschüttelten Landesbanken (WestLB, HSH Nordbank, BayernLB, SachsenLB uswusf.) haben sich längst zum Fass ohne sichtbaren Boden entwickelt.
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