▶ ÜBERSICHT | THEMENSCHWERPUNKTE

Montag, 5. Januar 2015

Ärgerliche Übernahmenachwehen bei Balda

Kürzlich hatte ich die Balda AG als "attraktiv unterbewertet" vorgestellt und kurze Zeit darauf reichte das Unternehmen Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstandsmitglieder aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf von TPK-Aktien ein. Möglicherweise folgt hier noch mehr, denn Balda bzw. eine amerikanische Tochter wurde nun von selbst verklagt, wegen der Übernahme der amerikanischen C. Brewer im Dezember 2012. Der Verkäufer wirft der Balda Investments nun vor, durch "bestimmte Tätigkeiten eine Situation herbeigeführt zu haben, die das Erreichen der für die im Anteilskaufvertrag vereinbarte erfolgsabhängige Kaufpreisanpassung (Earn-out) festgelegten Parameter beeinträchtigt". Konkreter wurde man bisher nicht, man fordert aber 5 Mio. US-Dollar aus der Earn-out-Klausel und darüber hinaus die Zahlung sogenannter „Punitive Damages“ in noch unbestimmter Höhe. Die Kosten des Schiedsverfahrens soll ebenfalls die beklagte Balda-Gesellschaft tragen. Balda hält die Vorwürfe für unbegründet, will sich aber aufgrund des laufenden Verfahrens jetzt nicht genauer äußern.

Also, was wissen wir?
  1. Balda hat eine Gesellschaft in den USA gekauft und 5 Mio. US-Dollar weniger bezahlt, als man bereit war, auszugeben. Weil bestimmte Erfolgsparameter nicht erreicht wurden.
  2. Der Verkäufer will die 5 Mio. US-Dollar trotzdem haben und deshalb behauptet er, Balda habe vorsätzlich das Erreichen der Ziele erschwert oder behindert.
  3. Sollte das zutreffen, muss Balda Geld nachbezahlen, die Kosten des Verfahrens tragen und wohl noch eine Strafe oben drauf.
Aber... es dürfte nicht einfach werden, die Behauptung zu belegen, dass Balda die Ziele vorsätzlich nicht erreicht hat, (nur) um die Earn-Out-Zahlung zu vermeiden. Die Tatsache alleine, dass die hierfür zugrunde gelegten Ziele nicht erreicht wurden, löst ja keine Schadensersatzansprüche aus. Vielmehr muss ja Absicht, also zielgerichtetes Handeln, nachgewiesen werden. Unternehmerische Unvernunft oder eine falsche operative Entscheidung dürften kaum ausreichen.

Für mich klingt die Klage, zumal sie ja noch nicht einmal konkret begründet bzw. belegt wurde, eher nach moderner Wegelagerei. Balda sitzt auf Geld und der Ex-Geschäftspartner hofft, dass Balda sich mit einer Zahlung vor einer nervigen Auseinandersetzung freikaufen möchte.

Sollten die Vorwürfe hingegen stichhaltig sein und die Balda AG hier Schaden nehmen, wird man sicherlich die Verantwortlichen hierfür in Regress nehmen. Insofern bleibt abzuwarten, ob hier überhaupt ein finanzieller Schaden für Balda be- oder entsteht. An der grundsätzlichen Turnaround-Spekulation ändert sich hierdurch für mich nichts.

1 Kommentar:

  1. Gestern berief Balda die beiden Verkäufer, Charles Brewer III und Michael Brewer als Geschäftsführer von Balda C. Brewer und Balda Precision mit sofortiger Wirkung ab und stellte sie frei. Das ist nur konsequent, nachdem die beiden Klage gegen Balda eingereicht hatten. Die leitenden Positionen werden zunächst mit Balda-Managern besetzt.

    AntwortenLöschen