Firmenübernahmen nennt man auch Akquisitionen und dabei werden häufig Aktien zur Bezahlung des Kaufpreises eingesetzt, entweder alternativ oder als Ergänzung zur Bar-Komponente. Hier spricht man dann davon, dass diese Aktien als "Akquisitionswährung" eingesetzt werden.
Der Vorteil für das akquirierende Unternehmen ist, dass es verhältnismäßig günstig an diese "Währung" heran kommt, nämlich einfach durch die Ausgabe neuer, sog. "junger" Aktien. Oder es hatte noch eigen Aktien im Bestand, z.B. aufgrund eines zuvor durchgeführten Aktienrückkaufprogramms. Für die Verkäufer besteht der Vorteil darin, dass sie weiterhin an ihrem Unternehmen beteiligt bleiben, auch wenn dieses nun Teil eines Größeren ist bzw. ein Tochterunternehmen von diesem.
Das Bezahlen mit eigenen Aktien kann allerdings ein Nachteil für die bisherigen Aktionäre sein, denn durch diese Ausgabe verwässert sich ihr Anteil am Unternehmen, denn nun gibt es ja viel mehr Aktien als zuvor. Ebenso verhält es sich, wenn zuvor erworbene Aktien aus dem Aktienrückkaufprogramm eingesetzt werden, da diese bei der Verteilung des Unternehmensgewinns nicht mit berücksichtigt werden und der Gewinnanteil ausschließlich auf die "freien" Aktien verteilt wird. Werden die Aktien nun als Übernahmewährung wieder in Umlauf gebracht, entfällt auf sie auch wieder ein Gewinnanteil, eben so, als wären neue Aktien ausgegeben worden. Der Unternehmensgewinn wird also auf mehr Aktien verteilt und fällt dem entsprechend geringer aus.
Es sei denn... die hinzugekauften Unternehmensteile bzw. Töchter erzeugen selbst Gewinne, die erhöhen dann den Gewinnanteil für alle Aktien. Und im Idealfall weisen sie eine höhere Rendite auf, so dass der Gewinn stärker steigt als die Verwässerung durch die neuen Aktien wirkt. Darüber hinaus stellt das erworbene Gesellschaft selbst ja auch einen Wert dar, der ggf. den Buchwert des übernehmenden Unternehmens erhöht.
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