Aktiengesellschaften schütten oft einen Teil ihrer Gewinne in Form von Dividenden an ihre Aktionäre aus. Dies erfolgt ganz überwiegend als Bardividende und der Aktionär erhält Geld auf sein Konto und er muss diese gegenüber dem Finanzamt versteuern. Eine interessante Alternative zur Bardividende ist die sog. Aktiendividende, bei der die Ausschüttung in Form neuer Aktien erfolgt. Dabei gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten...
Bei einer Aktiendividende erhält der Aktionär Aktien anstelle der Bardividende. Steuerlich ist auch diese Aktiendividende so zu behandeln wie die 'normale' Bardividende. Deshalb wird der den Steueranteil ausmachende Betrag als Bardividende deklariert, aber nicht an den Aktionär ausgezahlt, sondern direkt an das Finanzamt abgeführt. Der verbleibende Rest der Dividende wird in Form von Aktien in das Depot des Aktionärs eingebucht. Der Aktionär hat nach der Dividendenzahlung also nicht mehr Geld auf dem Konto, aber mehr Aktien im Depot. Mit allen Rechten und Pflichten, die auch schon die alten Aktien gewährten, also insbesondere einem Anspruch auf den anteiligen Unternehmensgewinn.
Vor- und Nachteile der Aktiendividende
Nun könnte man meinen, dass eine solche Aktiendividende für die Aktionäre mit Nachteilen verbunden wäre, weil ja eine höhere Anzahl von Aktien eine Verwässerung des Gewinns für alle bedeutet, denn der gleiche Gewinn muss ja nun auf mehr Aktien verteilt werden. Dem lässt sich entgegenhalten, dass auch die Ausschüttung einer Bardividende für die Aktionäre mit dem Nachteil verbunden ist, dass effektiv ein Geldabfluss stattfindet und somit eine Verminderung des Unternehmenswertes. Unter dem Strich bleiben sich die Auswirkungen beider Dividendenvarianten für den Aktionär gleich. Als Vorteil der Aktiendividende kann allerdings gelten, dass der Aktionär hier nicht mit Börsenspesen belastet wird, wohingegen diese natürlich anfallen, sollte er seine Bardividende selbständig wieder in Aktien des selben Unternehmens anlegen wollen.
Ob den Aktionären überhaupt eine Aktiendividende angeboten wird, muss die Hauptversammlung beschließen. Zumeist erhält der Aktionär hier dann ein Wahlrecht, ob er die Aktiendividende oder die klassische Bardividende erhalten möchte.
In Deutschland kommen erst langsam einige Unternehmen auf den Geschmack und bieten ihren Aktionären Aktiendividenden an. Ein bisschen unverständlich, denn für die Unternehmen ist hierbei der Vorteil, dass sie keinen Geldabfluss zu verkraften haben, sondern 'nur' neue Aktien ausgeben, während ihnen das Kapital für ihre Unternehmenszwecke weiter zur Verfügung steht. Und das ganz ohne Kapitalerhöhung.
Broker als Beutelschneider?
Für Anleger gilt es dabei zu beachten, wie ihr Broker bzw. ihre Depotbank mit dem Thema umgeht. Denn einige verlangen für das Einbuchen der Aktiendividende Ordergebühren, als wenn ein Aktienkauf erfolgt wäre. Je geringer der Betrag, desto größer ist dann entsprechend die prozentuale Belastung durch die Ordergebühren und umso unattraktiver dieses Verfahren. Es wäre in diesem Fall rentierlicher, die Bardividende zu wählen, um nicht unterm Strich draufzahlen zu müssen. Also vor der Wahl die mögliche Gebührenbelastung durch den Broker prüfen, um ein böses Erwachen zu verhindern.
••• Überarbeite Fassung eines Artikels aus Mai 2014
Der Gag beim Verwässern ist NICHT der Abfluss der Dividende aus dem Unternehmen.
AntwortenLöschenDer ist in der Tat immer gleich. Aber nun gibt's - im Gegensatz zur normalen Dividende - wie von Zauberhand MEHR Aktien. Bei der nächsten D-Zahlung muss der Ausschüttungsbetrag der Firma dur mehr Aktien geteilt werden (Verwässserung 1).
Verwässerung 2: Mehr Aktien bei gleichem Unternehmenswert/-profit führt tendenziell zur Kursminderung
Verwässerung 3: Mehr Aktien (=Angebot) bei gleicher Nachfrage an der Börse führt tendenziell zu Kursrückgängen
MfG Carsten
Zu Verwässerung 1: Ja, stimmt, aber durch die Aktienzuteilung ist das Kapital der Firma höher (Nixhtausschüttung) uns so auch hoffentlich die Dividende
LöschenZu Verwässerung 2: Nein, der Unternehmenswert steigt um den Wert der ausgeschütteten Aktien
Zu Verwässerung 3: Es gibt kein mehr an Angebot, solange die Aktien nicht veräußert werden.
Was du beschreibst, ist die Aktienzuteilung für Mitarbeiter.
1. Wie unterscheidet man einen Aktiensplit (nicht steuerpflichtig) von einer Bardividende (steuerpflichtig), wenn eine Gesellschaft eigene Aktien an die Aktionäre verteilt? Die Frage stellte sich beispielsweise kürzlich, als Prosus Aktien im Verhältnis 1:2,1796 an die Altaktionäre ausgab.
AntwortenLöschen2. Nehmen wir an, die Aktien einer Gesellschaft notieren bei 100 €. A kauft eine Aktie zum Preis von 100 €. Nach einer Woche verkauft er sie zum unveränderten Preis von 100 €. Er hat weder Gewinn noch Verlust gemacht, muss also keine Steuern zahlen.
Abwandlung 1: Zwischen Kauf und Verkauf führt die Gesellschaft einen Aktiensplit im Verhältnis 2:1 durch. Da sich die Aktienanzahl verdoppelt hat, halbiert sich der Kurs auf 50 €. Nach einer Woche verkauft A die beiden Aktien zu je 50 €. Er hat weder Gewinn noch Verlust gemacht, muss also keine Steuern zahlen.
Abwandlung 2: Zwischen Kauf und Verkauft gibt die Gesellschaft im Wege der Aktiendividende den Aktionären pro Altaktie eine Neuaktie, so dass sich die Aktienanzahl verdoppelt und der Kurs auf 50 € fällt. Der Aktionär A hatte ursprünglich eine Altaktie für 100 € gekauft, nun hat er 2 Aktien zum Kurs von 50 €.
a) Auf welcher Ausschüttungs-Grundlage wird die Steuer berechnet? Zählt das wie eine Bardividende von 50 €?
b) A Verkauft die beiden Aktien nach einer Woche wieder für je 50 €. Erhält er die bezahlte Steuer zurück?
Mein Broker verlangt für die Ausübung zum Bezug der Aktiendividende sogar höhere Spesen, als ein Kauf über die Börse incl. aller (Börsen- u. Broker-) Spesen kostet. Daher nehme ich zunächst die Barausschüttung und kann bei einem evtl. Nachkauf individuell über die Anzahl der Aktien entscheiden, d.h.ich bin flexibel.
AntwortenLöschenGrüße Christian