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Donnerstag, 27. September 2018

Was ist... eine Berichtigungsaktie?

Berichtigungsaktien gibt ein Unternehmen an seine Aktionäre aus, wenn es eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vornimmt. Bei diesem "Aktiensplit" werden Rücklagen in Grundkapital umgewandelt und an die bisherigen Aktionäre im Verhältnis ihres Anteils am Grundkapital ausgegeben.

Bei diesem Vorgang ändern sich weder das Vermögen noch die Kapitalausstattung der Gesellschaft. Bilanzrechtlich handelt es sich um einen Passivtausch innerhalb des Eigenkapitals.

Für den Aktionär ändert sich an seiner Vermögensposition nichts: nach Ausgabe der Berichtigungsaktien hat er zwar mehr Aktien als zuvor, diese notieren aber niedriger, denn der Wert des Unternehmens hat sich ja nicht verändert, da - anders als bei einer "normalen" Kapitalerhöhung - ja kein frisches (zusätzliches) Geld in das Unternehmen geflossen ist. Der Aktienkurs passt sich also der neuen Aktienanzahl durch ein verringertes Kursniveau an.

Beispiel: Bei der Ausgabe von Berichtigungsaktien im Verhältnis 1:2 erhält jeder Aktionär zu seiner einen Aktie zwei neue hinzu, so dass sich seine Aktienanzahl verdreifacht. Rechnerisch wäre jede Aktie somit noch ein Drittel der alten Akte wert und der Börsenkurs am ersten Handelstag nach dem Split dürfte auf diesem verminderten Niveau starten.

Ein Aktiensplit wird zumeist dann durchgeführt, wenn der Aktienkurs optisch zu teuer geworden ist. Des Weiteren erhofft man sich durch den Split einen höheren Börsenumsatz und eine Steigerung der Attraktivität der Aktien aufgrund des günstigeren Kurses.

Reverse Split
Ein "Reverse Split" liegt vor, wenn Unternehmen Aktien zusammenlegen. Bei einem Verhältnis 5 zu 1 werden so aus zuvor 100 Aktien 20. Durch die verringerte Zahl an Aktien erhöht sich der Wert jeder einzelnen verbliebenen Aktie, so dass auch ihr Kurs entsprechend höher notiert. Rechnerisch würde der Kurs also im genannten Beispiel von zuvor 0,50 auf 2,50 Euro steigen.

Insbesondere bei sog. Penny-Stocks, also Aktien mit Kursnotierungen unterhalb von 1 Euro, ist diese Maßnahme bisweilen geradezu überlebensnotwendig, wenn nämlich eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden soll. Dazu darf der Ausgabepreis nicht unterhalb von 1 Euro liegen und will das Unternehmen nun über die Börse eine öffentliche Kapitalerhöhung durchführen, muss der Kurs zunächst über diese Marke gehievt werden.

>>> weiterführender Artikel zu Berichtigungsaktien

2 Kommentare:

  1. Prima, danke.

    Was passiert eigentlich bei einem Split mit laufenden begrenzten Kauforders? Ist der Broker verpflichtet, sie automatisch anzupassen oder zu stornieren oder kann es passieren, dass sie ungewollt bedient werden?

    Beste Grüße
    Jens

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    1. Aktienkäufe sind ja ein Vertrag; auch einer mit der Bank/dem Broker bzgl. der Abwicklung. Zu jedem Vertragsschluss gehört eine entsprechende (konkrete) Willenserklärung. Und die gibt man über eine bestimmte Aktien, die Aktienzahl, aber eben auch über die max. Gesamtkaufsumme ab. Würde bei einem Split also seitens des Brokers keine automatische Anpassung erfolgen und der Auftrag ausgeführt, gäbe es hierfür aber gar keine zwingend nötige Willenserklärung. Der Broker würde sich mindestens schadensersatzpflichtig machen.

      Also daher meine Antwort aus logischen Erwägungen heraus (ohne das in der Praxis schon erlebt zu haben): nein, die Orders müss(t)en automatisch angepasst werden.

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