Mittwoch, 10. Oktober 2012

Spinn-Offs: Ende der steuerlichen Benachteiligung deutscher Anleger

Spinn-Offs (Ausgründungen) können für Unternehmen ein Befreiungsschlag sein, sowohl für das Abspaltende wie auch das Abgespaltene. Kraft Foods hat es gerade vorgemacht und seine europäischen und Non-Food-Aktivitäten unter dem Kunstnamen "Mondelez International" ausgegliedert und so an die Börse gebracht. Vereinfacht gesagt, hat Kraft sich aufgeteilt und seine Aktionäre haben nun zwei Aktien im Depot - der Kurs der Kraft-Aktien sank entsprechend des Wertes der neuen Mondelez-Aktien.
Bei amerikanischen Unternehmen sind Spin-Offs keine Seltenheit, in Deutschland hingegen sind sie bisher eher nur vereinzelt anzutreffen. Allerdings wurde gerade der Spezialchemiehersteller Lanxess in den DAX aufgenommen, dabei ist das Unternehmen eine Ausgliederung aus dem Bayer-Konzern, der 2005 seine siechende Chemie- und Polymersparte hier gebündelt und abgestoßen hatte. Seitdem hat sich einiges geändert und Lanxess sich zu einen ertrag- und margenstarken Unternehmen gewandelt, das mit der DAX-Aufnahme nun quasi den Ritterschlag erhalten hat. Und auch der DAX-Konzern Siemens liebäugelt nun mit einem Spinn-Off seiner Glühlampen-Tochter Osram, nachdem ein Verkauf und Börsengang mehrfach nicht zu Ende gebracht werden konnten.

Für deutsche Anleger sind Spin-Offs bisher allerdings mit Problemen behaftet, Steuerproblemen. Denn während bei deutschen Unternehmen die neuen Aktien einfach mit dem Anschaffungspreis von Null Euro ins Depot gebucht werden (und der Kurs des abgebenden Unternehmens entsprechend fällt), erfasste das Finanzamt Spin-Offs amerikanischer Unternehmen als Ertrag und verlangte auf die Einbuchung entsprechend 25% Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer). Und das, obwohl der Anleger keinen Vermögens- oder Ertragszuwachs hatte, den der Kurs des abspaltenden Unternehmens fiel ja um den Kurswert des angespaltenen Teils.

Diese die Realität verkennende und ignorante Benachteiligung soll nun mit dem Jahressteuergesetz 2013 beendet werden und zwar für alle Vorfälle ab dem 1. Januar 2013. Ein zum Anfang 2012 rückwirkendes Inkrafttreten haben die Banken ggü. der Bundesregierung erfolgreich verhindert, weil sie sich nicht in der Lage sehen, die rückwirkende Berechnung korrekt durchführen zu lassen. Ich lasse dieses Argument unserer ach so am Kundeninteresse ausgerichteten Banken mal kommentarlos stehen und hoffe, dass die Banker bei der Berechnung ihrer Boni genauso einfallsfreudig sein werden, wenn um das Nichtberechnenkönnen geht.

Tatsache ist, dass sich Spin-Offs in der Regel für die beteiligten Unternehmen und die Aktionäre auszahlen und ab 2013 kann dies der deutsche Anleger auch steuergefahrlos genießen. Erst beim Verkauf der Aktien muss der erzielte Kursgewinn dann ggf. versteuert werden.

5 Kommentare:

  1. Das sind ja gute Nachrichten :) . Das war wirklich eine sehr blöde Sache mit diesem steuerlichen Abzug, hat sich bei Kraft auch bei meiner Schwester im Depot wieder bemerkbar gemacht.

    Wenn damit bald Schluss ist umso besser.

    Also du legst dich ja ganz schön ins Zeit, vorallem diese Lexikon Artikel sind eine gute Idee ;) . Also immer weiter so...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wollen wir hoffen, dass die Ankündigungen und der Gesetzesbeschluss nachher auch übereinstimmen - Restzweifel sind bei unseren Politikern ja selten unberechtigt.

      Und das mit dem Lexikon... der Gedanke war, dass die vielen Fachbegriffe, mit denen man so um sich schmeißst, kurz und prägnant erläutert werden sollten. Bei manchen verlinke ich zu ausführlichen Darlegungen, wenn jemand mehr Informationen benötigt oder es ganz genau wissen möchte. Die Krux ist, das mir jedesmal, wenn ich eine Erläuterung eines Begriffs fertig habe, zwei weitere einfallen, die ebenfalls noch fehlen. Die Liste wird also eher länger als kürzer...

      Löschen
  2. In der aktuellen Ausgabe von Focus Money (Nr. 45/2012) heißt es auf Seite 10 in dem Artikel "Tochter kostet Anleger viel Geld", das geplante Korrekturgesetz solle sogar rückwirkend ab 01.01.2012 gelten.

    AntwortenLöschen
  3. Das wird bei Kraft Foods ziemlich teuer. Überraschend und sehr ärgerlich, dass ausgerechnet die Banken dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen auf dem Rücken ihrer Kunden zuschanzen. Wahrscheinlich kommt das dem Staat sehr gelegen und es steckt wieder irgendein schmutziger deal dahinter.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Im Prinzip handet es sich "nur" um einen Zinsnachteil, weil man heute bereits Gewinne versteuern muss, die ansonsten erst beim Verkauf der Aktien anfallen würden. Man zahlt also die Steuern ggf. (viel) früher.

      Einen "schmutzigen Deal" kann ich nicht erkennen, weil die Banken davon nichts haben. Dass in Deutschland das Börsenleben und die Behördentheorie nicht unbedingt zusammenpassen, hat sich schon öfter gezeigt. Zum Beispiel wurde früher nicht automatisch das FiFo-Verfahren angesetzt (first-in-first-out), sondern das Finanzamt ging davon aus, dass immer die Aktien zuerst verkauft wurden, die man zuletzt erworben hatte. Damals gab es auch noch eine Spekulationsfrist von einem Jahr, bei deren Überschreiten die Kursgewinne steuerfrei waren - es war also durchaus erheblich, wann die Aktien angechafft wurden, die man verkaufen wollte. Ich denke bzgl. der Spinn-Off-Regelung, dass die Beamten einfach kein Problembewusstsein hatten und dann einfach zu schnarchig an die Lösung gegangen sind, um das noch im alten Jahr hinzubekommen. Und der Steuerzahler, hier der Aktienanleger, zahlt drauf. Also keine Verschwörung, sondern einfach (wieder) nur bürokratischer Mist.

      Löschen