Im Rahmen meiner Kooperation mit dem "Aktien Report" von Armin Brack nehme ich mir in unregelmäßigen Abständen interessante Unternehmen vor. Die Ausgaben des "Aktien Reports" und/oder "Geld Anlage Reports" erreichen ihre Leser samstags kostenlos und "druckfrisch" im Email-Postfach und man kann sich ▶ hier beim "Geld Anlage Report" anmelden. Bonbon für die Leser meines Blogs: einige Tagen später darf ich die Analysen dann auch hier veröffentlichen.
Aktien Report Nr. 39 vom 16.04.2021
Aktien für alle!
Norbert Blüm war Arbeitsminister unter Helmut Kohl und in den 1990er Jahren zuständig für die Rente. Er ging in die Geschichte ein mit seiner Aussage "die Rente ist sicher". Im engeren Sinne hatte er damit völlig Recht, die Rente ist gesichert. Sie ist in Deutschland als Umlagesystem konzipiert, was bedeutet, dass die heute gezahlten Rentenbeiträge der Arbeitnehmer (und Arbeitgeber) für die heute fälligen Rentenzahlungen draufgehen. Als Puffer wird nur eine kleine Reserve vorgehalten, die rund drei Monate beträgt.
"Sicher" im weiteren Sinne und so, wie es wohl der Normalbürger verstehen würde, meint aber auskömmlich. Und genau hier steuert Deutschland auf ein riesiges Problem zu, die Rentenlücke.
In Deutschland werden zu wenige Kinder geboren und die Zahl der Unter-60-jährigen nimmt immer stärker ab. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung immer weiter an, so dass sich hier die Schere immer weiter öffnet. Anders ausgedrückt: immer weniger Berufstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen und dies auch noch für einen längeren Zeitraum.
Des Weiteren zahlen nur Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente ein; es fließt ihr Arbeitnehmeranteil und oben drauf der Anteil ihres Arbeitgebers. Aber kein Beamter zahlt hier ein, kein Selbständiger oder Freiberufler, jedenfalls nicht verpflichtend, sondern allenfalls auf freiwilliger Basis. Und die Zahl derjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeitseinkommen bestreitet, sondern durch Renten, Dividenden, Zinsen, Mieten und Pachten, steigt.
Als wäre diese Perspektive nicht schon schlimm genug, werden immer neue "versicherungsfremde Leistungen" über die Rentenkasse finanziert und immer neue anrechenbare Zeiten kreiert. Ob es Zeiten für die Kinderbetreuung sind oder die Pflege von Angehörigen, dafür bekommt man nun Rentenansprüche gutgeschrieben. Und so sinnvoll es ist, diese Tätigkeiten einzubeziehen, so problematisch ist es auch unter dem finanziellen Aspekt. Denn die Rente wird immer unbezahlbarer. Auch deshalb wird heute bereits ein deutlich dreistelliger Milliardenbetrag aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse überwiesen – jedes Jahr!
Das Umlagesystem krankt, denn es basiert auf Bevölkerungswachstum. Bei seiner Einführung, noch unter Reichskanzler Otto von Bismarck, war das kein Problem. Nicht nur, dass die Menschen oft genug vor Rentenantritt starben und somit trotz jahrelang erworbener Ansprüche dann keine Auszahlungen erfolgen mussten, sondern die Alterspyramide stand auf soliden Beinen: mit jedem neuen Jahrgang gab es mehr Kinder als Ältere.
Die Zeiten sind vorbei und auch die von Helmut Kohl und Norbert Blüm. Die Probleme blieben und verschärften sich weiter. Unter Bundeskanzler Gerhard Schröder war es dann Arbeitsminister Walter Riester, der eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung einführte. Sie trägt noch heute seinen Namen: Riesterrente.
Ihr Anspruch war, sicher zu sein, unpfändbar und gute Renditen abzuwerfen, mit denen die Rentenlücke gefüllt werden sollte. Arbeitnehmer bekommen nämlich als Rentner nicht 100 Prozent ihres vorherigen Gehalts als Rente, sondern, je nach Renteneintrittsalter und erworbener Rentenansprüche, deutlich weniger. Die Lebenshaltungskosten verringern sich jedoch nicht schlagartig in gleichem Maß (wenn überhaupt) und so entsteht die Rentenlücke. Wer von heute auf morgen ein Drittel oder die Hälfte seines Einkommens verliert, sieht sich oft mit Existenznot konfrontiert. Altersarmut ist daher ein weiteres Schlagwort in diesem Zusammenhang. Kein schönes, aber leider ein sehr praxisnahes.
Das "Wunderding" Riesterrente ist leider Nepp. Die Schröderregierung hat sich von der Versicherungslobby über den Tisch ziehen lassen und heraus kam am Ende ein Produkt, an dem sich die Versicherungskonzerne eine goldene Nase verdienen, aber beim Versicherten am Ende kaum etwas ankommt. In vielen Fällen bleibt nach vielen Jahren des Sparens gerade mal das übrig, was selbst an Beiträgen eingezahlt worden ist. Ein Trauerspiel! Und doch ist es besser, wenn man zur mageren gesetzlichen Rente dann noch eine Zuzahlung aus der renditeschwachen Riesterpolice erhält. Wenig ist eben besser als gar nichts.
"Es gibt tausend Möglichkeiten, Geld loszuwerden, aber nur zwei, es zu erwerben: entweder wir arbeiten für Geld oder das Geld arbeitet für uns."(Bernard Baruch)
Alternativen
Doch die Lage ist nicht ausweglos. Je früher man erkennt, dass die Rente den eigenen Lebensstandard im Alter nicht sichern kann und dass man zwischen erheblichen Einschnitten und Altersarmut enden wird, desto eher sollte man die Bereitschaft haben, etwas dagegen zu tun.
Altersvorsorge, Vermögensaufbau statt Totalkonsum! Das ist die Devise. Und klar ist auch, dass der Faktor Zeit die ganz entscheidende Rolle spielt. Wer mit 50 Jahren mit der Altersvorsorge anfängt, kriegt fast nichts mehr gerissen. Und wenn, dann nur unter sehr hohen Kosten. Wer hingegen mit 20 Jahren beginnt, regelmäßig Geld anzusparen, der kann die nächsten 40 Jahre Renditen einfahren und so den Zinseszinseffekt nutzen. Der wirkt am Anfang nur minimal, aber je länger die Laufzeit, desto stärker zündet der Renditeturbo.
Und natürlich ist neben der Zeit der Zinssatz entscheidender Stellfaktor. Bei einem Zinssatz von nur einem Prozent ist der Zinseszinseffekt viel geringer als bei einem Zinssatz von drei oder gar fünf Prozent. Über 40 Jahre betrachtet kann der Unterschied am Ende mehrere zigtausend Euros ausmachen.
Sparpläne
Angesichts des aktuellen Magerzinsniveaus scheiden Termingelder, Sparbriefe oder Festgelder als Anlageform aus. Definitiv! Sie erwirtschaften nicht einmal die Inflation, also die Geldentwertung.
Aktien bringen auf lange Sicht und inflationsbereinigt um die sieben Prozent pro Jahr. Daher sollten sie, gerade bei jüngeren Menschen, den Kern der eigenen Altersvorsorge bilden. Immer mehr Broker bieten Aktiensparpläne an, bei denen man auch Bruchstücke von Aktien kaufen kann, so dass man mit monatlichen Teilbeträgen ein Vermögen aufbauen kann. Mit 100 Euro im Monat kann man fünf Aktien zu je 20 Euro besparen, mit 250 Euro sogar fünf zu 50 Euro. Oder zehn zu 25 Euro.
Vermögenswirksame Leistungen nutzen!
Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen sollten sich bei ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob er Vermögenswirksame Leistungen bietet. Da kann man einen zusätzlichen Betrag abgreifen, der ausschließlich in VL-fähige Anlagen fließen darf. Und man kann ihn sogar noch aus eigenen Mitteln aufstocken. Der Reiz liegt nicht nur im VL-Anteil des Arbeitgebers, den man ansonsten ungenutzt verfallen lässt, sondern in der Arbeitnehmersparzulage. Das ist ein staatlicher Zuschuss, den man am Ende auf die eingezahlten Beiträge noch oben drauf bekommt. Und der einmalig bis zu 20 Prozent ausmachen kann.
Mitarbeiteraktien? Aber klar!
Ein weiteres Konstrukt, das nur wenige Angestellte nutzen, sind die sogenannten Mitarbeiteraktien. Dabei geben Aktiengesellschaften ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Aktien des eigenen Unternehmens zu kaufen. Und das zumeist zu sehr stark vergünstigten Konditionen.
Diese Idee hat gleiche aus mehrfacher Sicht Charme. Erstmal kann man etwas für vielleicht nur 70 Cents kaufen, was aktuell an der Börse für 100 Cents verkauft wird. Relativ gesehen also ein Schnäppchen – oder eine zusätzliche Sicherheitsmarge, wie man es auch betrachten will.
Und dann beinhaltet eine Aktie ja auch noch einen Anteil am Unternehmensgewinn. Und der speist sich... genau, aus dem Abschöpfen des Mehrertrags seiner Mitarbeiter. Ist ein Mitarbeiter also zusätzlich auch noch Aktionär seines Arbeitgebers, fließt ihm auf diese Weise ein zusätzlicher Teil seines erwirtschafteten Geldes zu. Er erhält insgesamt also einen höheren Anteil von seiner erbrachten Arbeitsleistung als ein Arbeitnehmer ohne Mitarbeiteraktien.
"Wenn Du keinen Weg findest, Geld zu machen während Du schläfst, wirst Du bis an Dein Lebensende arbeiten müssen."(Warren Buffett)
Spätestens hier stürmen die Mahner die Bühne und verkünden, Mitarbeiteraktien seien Teufelszeug! Sie würden ein Klumpenrisiko für den Arbeitnehmer darstellen und diesen in eine total einseitige Abhängigkeit führen. Er sei von seinem Arbeitgeber ja bereits stark abhängig, weil er hier sein Arbeitseinkommen bezieht und gefeuert werden kann oder das Unternehmen könnte einfach Pleite gehen. Dann stünde er ohne Einkommen da - und wäre er bei der Pleite auch noch durch Aktien an diesem Unternehmen beteiligt, wäre er seine Ersparnisse auch gleich noch los. Autsch, das schmerzt gleich doppelt.
Angesichts von Corona sind die Vorbehalte natürlich nicht von der Hand zu weisen: wenn das eigene Unternehmen Kurzarbeit anmelden oder Werkschließungen veranlassen musste, wenn es evtl. sogar auf Staatshilfen angewiesen ist und man sich Sorgen um seinen Job machen muss, beträfe einen dies natürlich doppelt, wenn man von "seinem" Unternehmen auch noch Aktien besäße.
Andererseits springt die Kritik auch deutlich zu kurz. Denn es geht ja nicht darum, ausschließlich Mitarbeiteraktien für die Altersversorgung zu kaufen, sondern zusätzlich zu „normalen“ Aktiensparplänen auch in die verbilligten Aktien des eigenen Arbeitgebers zu investieren. Man sollte niemals alle Eier in einen Korb legen und daher nicht ausschließlich auf Mitarbeiteraktien setzen.
Und wenn man nun noch bedenkt, dass heutzutage kaum noch jemand sein ganzes Leben bei ein und derselben Firma arbeitet, sondern dass der Jobwechsel alle paar Jahre zum "guten Ton" gehört und der Karriere sogar förderlich ist, relativiert sich das Risiko zusätzlich. Denn bei einem Jobwechsel "entzerrt" sich das Risiko, dass man mit seinem Arbeitsentgelt und seinen Mitarbeiteraktien von derselben Quelle abhängig ist. Während man den Job wechselt, behält man seine "alten" Mitarbeiteraktien.
Im Idealfall erwirbt man bei seinem neuen Arbeitgeber wieder Mitarbeiteraktien und streut so sein Risiko; also quasi "Aktiendiversifikation durch Jobwechsel".
Ergänzung vom 28.04.2021, 18:11Der Finanzausschuss des Bundestags hat eine Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiteraktien von €360 auf €1.440 beschlossen. Die Große Koalition will damit im Fondsstandortgesetz Mitarbeiteraktien stärker fördern und es aus steuerlicher Sicht attraktiver für Arbeitnehmer machen, Anteile an der Firma des Arbeitgebers zu erwerben. Der Steuerfreibetrag für Vermögensbeteiligungen liegt aktuell bei lediglich €360 Euro jährlich; darüber hinausgehende finanzielle Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen müssen als Arbeitslohn (Sachbezug) versteuert werden. Das soll sich für Vermögensbeteiligungen, die ab dem 1. Juli 2021 von Unternehmen auf Arbeitnehmer übertragen werden, ändern. Der steuerfreie Höchstbetrag soll dann auf €1.440 pro Jahr steigen.
Mein Fazit: Lass Aktien für Dich arbeiten!
Die Konsequenz aus diesen Überlegungen ist, dass man gleich auf mehrere unterschiedliche Aktien zurückgreifen könnte und so nicht nur von der eigenen Arbeitskraft den Nutzen zieht, sondern auch ein wenig von der Leistung von anderen.
Ob nun über Mitarbeiteraktien, Vermögenswirksame Leistungen oder durch Aktiensparpläne regelmäßig Geld investiert wird, ist eigentlich zweitrangig. Entscheidend ist vielmehr, dass es gemacht wird. Und je früher man damit anfängt, umso rentierlicher und günstiger ist es. Wer mit 20 Jahren mit dem Investieren in Aktien beginnt, erreicht mit 100 Euro im Monat mehr, als wer erst mit 30 Jahren startet und 200 Euro monatlich in die Hand nimmt. Bei 40- und 50-jähirgen fallen die Relationen noch ungünstiger aus, das ist dem Zinseszinseffekt geschuldet. Der lässt sich nicht austricksen, aber er lässt sich schlau nutzen. Und auch die Standardausrede, man können sich das Investieren nicht leisten, zählt nicht. Selbst 50 Euro im Monat ist besser als nichts und ergeben nach 40 Jahren einen stolzen Betrag. Und dieser Betrag kann den Unterschied machen zwischen verdientem Ruhestand und Altersarmut.
Zwei Anmerkungen dazu:
AntwortenLöschenDie Rente wird nicht "unbezahlbarer" sondern höchstens "immer weniger bezahlbar". "Unbezahlbarer" ist ein Hyperlativ und damit sprachlicher Käse.
Das Umlageverfahren bei der Rente ist nicht notwendigerweise von einer steigenden Bevölkerung abhängig. Es ist ein wichtiger Faktor, ja, aber es gibt weitere, und ich halte einige davon für mindestens ebenso wichtig.
Zum einen ist da die längere Lebensdauer. Die Leute sterben nicht nur nicht so früh wie vorher, sie leben auch länger und beziehen länger Rente. Die Auswirkung eines späteren Renteneintritts, wie er aktuell wieder mal gefordert wird, ist daher doppelt, eigentlich dreifach: (a) es sterben mehr Leute vor Erreichen des Rentenanspruchs, was die Ansprüche verfallen lässt bzw. reduziert (Witwen/Witwerrente) und die Kassen entlastet, (b) späterer Renteneintritt bei nicht analog längerer Lebensdauer verringert im Durchschnitt die Bezugszeit, vielleicht auch deshalb, weil die allerletzten Jahre besonders zehren, und (c) bei hohen Renteneintrittsdaten sind immer mehr Menschen gezwungen, möglichst früh und daher mit Abschlägen in Rente zu gehen - der berühmte Dachdecker wird kaum bis 69, 70 arbeiten können, und auch so mancher Bürojob kann vor Erreichen der Altersgrenze so krank machen, dass man Abschläge in Kauf nimmt - von Modellen wie Altersteilzeit und anderen kaschierten Arbeitsplatzabbau-Methoden zu schweigen.
Wichtigste Ursache für leere Kassen scheint mir aber zu sein: die Leute verdienen mittlerweile in der breiten Masse zu wenig, um nennenswert in die Kassen einzubezahlen, und beim Umlageverfahren bedeutet dies dann eben Nachschießen durch den Staat. Kombiniert mit den berühmten 15 Millionen, die angeblich "den Laden am Laufen halten" vs. Rentner, Beamte/Pensionäre oder auch Kindern, Hartz IVer, und einigen Dividendenkönigen ist das, mit Verlauf, ein ziemlicher Tritt ins Gemächt. Zwar haben die Leute dann später auch weniger Ansprüche, aber die muss der Staat dann wieder aufstocken...
Das macht eben alles keinen Sinn, und man muss sich schon fragen, ob die Politik das Prinzip "Umlageverfahren", was ja im Grunde nicht so blöd ist (Inflation!) jemals verstanden hat.
Das nur als Anmerkung, wie immer lese ich hier Ihre Beiträge mit großem Vergnügen und intellektuellem Gewinn, und manchmal auch finanziellem ;-)
Sprachlich nutze ich gerne mal den Ablaberativ, das sehe ich nicht so eng. =)
LöschenDer Finanzausschuss des Bundestags hat eine Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiteraktien von €360 auf €1.440 beschlossen. Die Große Koalition will damit im Fondsstandortgesetz Mitarbeiteraktien stärker fördern und es aus steuerlicher Sicht attraktiver für Arbeitnehmer machen, Anteile an der Firma des Arbeitgebers zu erwerben. Der Steuerfreibetrag für Vermögensbeteiligungen liegt aktuell bei lediglich €360 Euro jährlich; darüber hinausgehende finanzielle Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen müssen als Arbeitslohn (Sachbezug) versteuert werden. Das soll sich für Vermögensbeteiligungen, die ab dem 1. Juli 2021 von Unternehmen auf Arbeitnehmer übertragen werden, ändern. Der steuerfreie Höchstbetrag soll dann auf €1.440 pro Jahr steigen.
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